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Was tun, wenn Sie keinen DSB haben?


Wenn Sie selbstständig sind, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder einen Verein leiten, sind Sie wahrscheinlich nicht verpflichtet, einen DSB zu ernennen. 

Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften zuständig?

Dann stellt sich jedoch die Frage, wer für die Einhaltung der Vorschriften zuständig ist.

Die belgische Datenschutzbehörde (DSB) hat kürzlich eine Empfehlung veröffentlicht, in der vorgeschlagen wird, dass ein Unternehmen, das keinen DSB ernennt, dennoch eine Person ernennen muss, die sich mit der Problematik der personenbezogenen Daten befasst.
Wir halten diesen Vorschlag für eine praktische und funktionale Lösung, damit die Datenschutzbehörden, interessierte Personen, Ihre Kunden usw. wissen, an wen sie sich mit Fragen zum Schutz personenbezogener Daten wenden können.

Wir haben daher GDPRfolder so angepasst, dass Sie diese Person benennen können.

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Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Lösung und ihre Anwendungen zu erfahren.


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