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NICHTEINHALTUNG DER RGPD = UNLAUTERER WETTBEWERB


Der Kontext der DSGVO

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (die mittlerweile berühmte "DSGVO") ist seit über vier Jahren in Kraft. Und wie Sie wissen, da Sie die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, Lieferanten, Angestellten, Interessenten, ... verarbeiten, sind Sie nicht nur verpflichtet, die DSGVO einzuhalten, sondern auch nachzuweisen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternommen haben.

Sie haben Zeit und manchmal auch Geld investiert, indem Sie Spezialisten beauftragt haben, seien es Anwälte, Spezialisten für Informationssicherheit oder Berater.

Diese Schritte sind sichtbar: Ihre Website enthält eine Datenschutzrichtlinie, Sie holen die Zustimmung der Besucher Ihrer Website zu Cookies ein, und so kann jeder mit wenigen Klicks erkennen, dass Sie Anstrengungen unternommen haben, um die DSGVO einzuhalten.

 

Was ist unlauterer Wettbewerb?

Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, die den wirtschaftlichen Interessen Ihrer Konkurrenten schaden könnten.

Dies ist auch der Fall, wenn Sie es unterlassen, obligatorische oder notwendige Aufgaben zu erfüllen, aber auch, wenn Sie Handlungen unterlassen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind.

Wenn man bei der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, die die beruflichen Interessen von Konkurrenten beeinträchtigt, stellt dies eine unlautere Praxis dar.

 

EINE WICHTIGE GERICHTSENTSCHEIDUNG

Die Entscheidung des Pariser Gerichtshofs vom 15. April 2022 ist sehr interessant und bestätigt ähnliche Entscheidungen in anderen europäischen Ländern.

Sie sagt klar, dass die Nichteinhaltung der DSGVO ein Akt des unlauteren Wettbewerbs ist. 

Und das ist auch logisch, denn wenn Sie sich um die Einhaltung der Vorschriften bemüht haben, was Sie im Verhältnis zur Größe Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation Zeit und Geld gekostet hat, und Ihr Konkurrent dies nicht getan hat, hat er konkret Zeit und Geld gespart und sich somit auf Ihre Kosten einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, was unlauteren Wettbewerb darstellt.

 

Sie haben eine neue Waffe, damit die DSGVO von allen eingehalten wird

Wenn Sie bereits die Möglichkeit hatten, sich bei der CNIL oder der nationalen Datenschutzbehörde zu beschweren, konnten Sie auch bei Gerichten Klage wegen Nichteinhaltung der DSGVO einreichen.

Die Tatsache, dass unlauterer Wettbewerb eine neue Waffe für Unternehmen ist, um ihre Konkurrenten zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen, wird es denjenigen, die sich um die Einhaltung der DSGVO bemüht haben, ermöglichen, ihre Konkurrenten dazu zu bringen, es ihnen gleich zu tun.

Ist es nicht letztendlich das Ziel, dass sich alle Organisationen an die Regeln halten, damit die Privatsphäre und die persönlichen Daten aller Menschen endlich geschützt werden?

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