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Dashcam im Auto, auf dem Motorrad oder zu Fuß: Vorsicht vor der DSGVO!


Die Verwendung von Videoaufzeichnungssystemen, die auf dem Armaturenbrett montiert sind oder von Motorrad- oder Fahrradfahrern verwendet werden, die sogenanntenDashcams, ist immer häufiger anzutreffen, und da ihre Qualität zugenommen hat, ist auch ihr Preis erschwinglicher geworden. Diese Kameras können sowohl das Innere als auch das Äußere des Autos filmen und somit Ton und Bild aufnehmen.

 

Aber ist das alles auch legal und hält sich an die DSGVO? Die irische Behörde hat eine interessante Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht (Link am Ende des Artikels).

Berufliche Nutzung

Wenn die Kamera in einem Bus, einem Taxi oder von Polizisten eingesetzt wird, ist es offensichtlich, dass die DSGVO Anwendung findet. Und daher werden die Organisationen, die diese Onboard-Kameras einsetzen, für die Verarbeitung Verantwortliche sein, und sie müssen nicht nur die DSGVO einhalten, sondern auch die DSGVO-Konformität ihrer Kameralieferanten überprüfen, wenn Bild und Ton in der Cloud gespeichert werden.

 

Es gibt jedoch einige praktische Probleme. Denn während es bei fest installierten Überwachungskameras möglich ist, die gefilmten Personen zu informieren, z. B. durch das Aufstellen von Informationsschildern, ist dies bei mobilen Kameras natürlich komplizierter.

 

Bei Fahrzeugen wie Taxis oder Bussen, die Bilder von Fahrgästen aufnehmen, muss sich im Fahrzeug eine Information für die Fahrgäste befinden. Diese Information muss alle in Artikel 13 der DSGVO vorgeschriebenen Angaben enthalten. Bei Bildern aus dem öffentlichen Raum, z. B. bei einem Unfall, muss die andere Partei im Sinne der Transparenz darüber informiert werden, dass Bilder des Unfalls aufgenommen wurden, und die betroffenen Personen müssen die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Zugang zu den Daten zu stellen. Und in jedem Fall müssen die Bilder vernichtet werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Private Nutzung

Einige könnten sagen, dass Dashcams privat genutzte Geräte sind und die DSGVO daher nicht anwendbar ist, da wir uns in der Privatsphäre befinden, wie bei der Verwaltung von Namen und Adressen unserer Freunde und Familie. Wir sollten uns aber daran erinnern, dass der Europäische Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, dass das Anbringen einer von einer Privatperson installierten Überwachungskamera, die auch den öffentlichen Raum betrachtet, keine häusliche Tätigkeit mehr ist, die von der DSGVO befreit ist. Die Verwendung einer Kamera, die den öffentlichen Raum aufnimmt, wie eine Dashcam, ist also nicht automatisch außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.

 

Wenn eine Privatperson eine Dashcam verwendet und damit Bild und Ton im öffentlichen Raum aufnimmt, befindet sie sich nicht mehr im privaten Gebrauch und muss darauf achten, wie sie diese Bilder verwendet.

 

Privatpersonen, die eine eingebettete Kamera an einem öffentlichen Ort verwenden, sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch die Veröffentlichung der Bilder, z. B. in sozialen Medien, nicht als Teil der Privatsphäre angesehen werden kann und sogar verboten ist, wenn sie ohne Erlaubnis der betroffenen Personen erfolgt.

Journalismus

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten kann unter bestimmten Umständen für journalistische Zwecke gerechtfertigt sein, muss aber sorgfältig gegen die Datenschutzrechte der betroffenen Personen abgewogen werden.

 

Und vergessen wir nicht, dass die Regelungen, die es Journalisten erlauben, im Rahmen des Rechts auf Information zu arbeiten, nur für Journalisten gelten und nicht für all jene, die sich selbst als Journalisten bezeichnen.

Rechte von Personen

Schließlich sollten wir nicht vergessen, dass die betroffenen Personen, deren Bilder von diesen Dashcams aufgenommen wurden, insbesondere ein Recht auf Information, ein Auskunftsrecht und ein Recht auf Löschung haben.

Schlussfolgerung

Bei der Verwendung von Dashcams für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen ist Vorsicht geboten, und man sollte nie vergessen, das Recht auf Privatsphäre der betroffenen Personen zu respektieren.

 

Quelle

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